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Erschienen am 05.03.2010
JA zur Forschung am Menschen
Esther Egger, Nationalrätin (AG)
Am 7. März werden Volk und Stände über den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen (Art. 118b) abstimmen. Der Artikel schützt die Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung und wahrt gleichzeitig die Forschungsfreiheit.
Der Mensch kann sich der Forschung in unterschiedlicher Art und Weise zur Verfügung stellen. Als Versuchsperson testet er zum Beispiel ein neues Medikament oder einen neuen Impfstoff. Er kann aber auch biologisches Material wie Blut oder Zellen oder persönliche Informationen, z.B. über seine Essgewohnheiten und Daten (z.B. genetische Daten) zur Verfügung stellen. Oder er kann zu Lebzeiten bestimmen, dass dereinst an seinem toten Körper geforscht werden darf, etwa zur Erprobung neuer Operations- techniken. Auch die Forschung an menschlichen Embryonen und Föten, etwa zur Erforschung der Ursachen für eine Frühgeburt, fällt unter die Forschung am Menschen.
Forschung am Menschen hat zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft Jedem medizinischen Fortschritt geht Forschung voraus. Durch sie entsprechen Krankheitsprävention, Behandlungsmethoden, Medikamente, Impfstoffe oder Operations- techniken dem neuesten Stand der Wissenschaft. Dies wiederum sichert uns eine bessere Lebensqualität. Die Forschung am Menschen gehört zum Alltag an Schweizer Hochschulen, Spitälern und in der Industrie.
Braucht es einen Verfassungsartikel? Bis heute fehlt eine einheitliche Regelung für die Forschung am Menschen, lückenhafte und kantonal unterschiedliche Vorschriften machen gesamtschweizerisch gültige Bestimmungen notwendig. Mit dem neuen Verfassungsartikel erhält der Bund die umfassende Zuständigkeit.
Ist Forschung an urteilsunfähigen Personen unethisch? Der Schutz der Würde und Persönlichkeit eines Menschen in der Forschung hat immer höchste Priorität. So schützt denn der neue Verfassungsartikel besonders verletzbare Personen wie Kinder, geistig Behinderte oder Demenzkranke mit erhöhten Schutzanforderungen. Für die Gesundheit der Gesellschaft ist Forschung am Menschen, und damit auch Forschung an Unmündigen, jedoch eine Grundvoraussetzung. Nicht zu forschen wäre unethisc Stimmen Sie deshalb am 7. März JA zum Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen.
Kontakt: Esther Egger
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