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Erschienen am 05.03.2010

Zweite Säule: Nicht auf dem Buckel der Jungen

Eugen David, Ständerat (SG)

Das individuelle BVG-Altersguthaben soll neu – im Moment, wo man 65 wird - mit 6.4% statt mit 6.8% in die Rente umgerechnet werden. 100'000 Franken Altersguthaben entsprechen neu mindestens einer Jahresrente von 6'400 Franken.

Grund ist der Umstand, dass wir als Rentner länger leben. Das angesparte Altersguthaben muss für mehr Lebensjahre reichen. Das ist keine politische, sondern eine versicherungsmathematische Frage. Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass die Lebenserwartung kontinuierlich steigt und die Zweite Säule dem Rechnung tragen muss.

Ausserdem haben die durchschnittlichen Zinsen auf den Altersguthaben abgenommen, genauso wie bei Sparkonten und Kassaobligationen. Ist die Summe der Zinsen auf dem Altersguthaben während dem Rentenbezug geringer, können mit dem Guthaben weniger Renten ausbezahlt werden.

In der Zweiten Säule hat jeder sein individuell angespartes Altersguthaben. Die Umrechnung dieses Altersguthaben samt den während dem Renten- bezug zu erwartenden Zinsen muss nach versicherungs- mathematischen Grundsätzen erfolgen.

Werden höhere Renten ausbezahlt als es das angesparte BVG-Alters- guthaben erlaubt, müsste das die jüngere Generation mit höheren Beiträgen bezahlen. Das wäre nicht richtig. Die jüngere Generation muss mit ihren Beiträge das eigene Altersguthaben ansparen können.

Selbstverständlich kann jede Pensionskasse höhere Renten auszahlen, wenn es ihre Finanzlage erlaubt. Das Gesetz legt nur den Mindestum- wandlungssatz fest. Der Entscheid liegt beim Stiftungsrat, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch vertreten sind.

Der Umwandlungssatz für die Umrechnung des individuellen Altersgut- habens in die eigene Rente hängt ausschliesslich von der Lebenserwartung und den während dem Rentenbezug erwarteten durchschnittlichen Zinsen ab.

Wenn eine Pensionskassebesser wirtschaftet und höhere Zinsen erzielt, kann sie selbstverständlich nachträglich die Renten erhögen.

Bei der Behandlung der Vorlage im Parlament wollte ich die Absenkung von 6.8% auf 6.4% auf deutlich mehr Jahre verteilen als vom Bundesrat vorgeschlagen. Teilweise hatte ich damit Erfolg. Wenn mich die SP im Ständerat unterstützt hätte, wäre die Anpassungsfrist noch um drei weitere Jahre verlängert worden. Leider zog die SP eine kürzere Anpassungsfrist vor, um die Vorlage mit dem Referendum besser bekämpfen zu können. Für eine solche Politik der Polarisierung habe ich wenig Verständnis. Sie schadet den Versicherten. Die Absenkung halte ich aber wegen der steigenden Lebenserwartung für notwendig.

Die Versicherungsmathematiker des Bundes haben das Zahlenmaterial über Alters- und die Zinsentwicklung sorgfältig aufbereitet, so dass man darauf abstellen kann. Es handelt sich bei der Volksabstimmung um Mindestregeln. Jede Pensionskasse, die auf den Altersguthaben höhere Durchschnitts-Zinsen erzielt als 3.8% kann selbstverständlich höhere Renten auszahlen.

Die Zukunft hängt vor allem von der Altersentwicklung ab. Wenn die durchschnittliche Lebensdauer kontinuierlich ansteigt, muss das Altersguthaben samt Zins auf mehr Rentenjahre verteilt werden. Ich rechne aber damit, dass der neue Umwandlungssatz von 6.4% bis 2020 beibehalten werden kann. Dann wird – je nach der Altersentwicklung – eine neue Überprüfung anstehen.

Die Gewerkschaften sind über Arbeitnehmervertreter in vielen Pensionskassen- vorständen vertreten und sie führen auch eigene Pensionskassen. Sie können also direkt auf den Umwandlungsatz und die Kapitalanlagen in den Pensionskassen Einfluss nehmen. Wenn sie erfolgreicher sind, als die Versicherungsmathematiker des Bundes vorausberechnen, können sie auch höhere Renten beschliessen. Das verbietet das Gesetz nicht.

 
 

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